Die Tätigkeiten der Rechtsanwälte und Fachanwälte Dr. Hofmann und Schneider sind auf die konzeptionelle Beratung und Begleitung von Unternehmen, Privatpersonen und Betriebsräte sowie auf die Strafverteidigung und Opfervertretung von Mandanten in ganz Deutschland, vor allem aber in der Region Ostwürttemberg fokussiert. Dabei stehen Kompetenz, zielorientiertes Handeln und vor allem Vertrauen im Zentrum anwaltlichen Handelns. 

Schwerpunktmäßig betreuen Rechtsanwalt Dr. Hofmann und Rechtsanwalt Schneider Mandate aus den Bereichen:

Arbeitsrecht (Fachanwaltschaft) 

Verkehrsrecht (Fachanwaltschaft)

Bank- und Kapitalmarktrecht (Fachanwaltschaft)

Strafrecht (Fachanwaltschaft)

Opfervertretungen

Familien- und Erbrecht

Forderungsinkasso

Bußgeldverfahren

Jagd- und Waffenrecht

Vertragliche Gestaltungen nebst Testamentsgestaltungen und Vorsorgeverträge Grundstücksrecht