Die Tätigkeiten der Rechtsanwälte und Fachanwälte Dr. Hofmann und Schneider sind auf die konzeptionelle Beratung und Begleitung von Unternehmen, Privatpersonen und Betriebsräte sowie auf die Strafverteidigung und Opfervertretung von Mandanten in ganz Deutschland, vor allem aber in der Region Ostwürttemberg fokussiert. Dabei stehen Kompetenz, zielorientiertes Handeln und vor allem Vertrauen im Zentrum anwaltlichen Handelns.

Schwerpunktmäßig betreuen Rechtsanwalt Dr. Hofmann und Rechtsanwalt Schneider Mandate aus den Bereichen

Arbeitsrecht (Fachanwaltschaft)
Verkehrsrecht (Fachanwaltschaft)
Bank- und Kapitalmarktrecht (Fachanwaltschaft)
Strafrecht (Fachanwaltschaft)
Opfervertretungen
Familien- und Erbrecht
Forderungsinkasso
Bußgeldverfahren
Jagd- und Waffenrecht
Vertragliche Gestaltungen nebst Testamentsgestaltungen und Vorsorgeverträge
Grundstücksrecht


Neben der außergerichtlichen Vertretung begleiten Sie Rechtsanwalt Dr. Hofmann und Rechtsanwalt Schneider bei Bedarf auch vor Gericht, um Ihr Recht durchzusetzen.