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Rechtsanwalt Alexander Schneider

Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsanwalt Alexander Schneider wurde in Heidenheim an der Brenz geboren und besuchte dort das Werkgymnasium. Nach seinem Abitur und dem Zivildienst im OP des Klinikums Heidenheim studierte er in Mainz Rechtswissenschaften.

Nach dem Ersten Juristischen Staatsexamen in Mainz absolvierte er den juristischen Vorbereitungsdienst am Landgericht Ulm. Die Stationen führten ihn dabei zum Landgericht Ulm, zur Staatsanwaltschaft Ulm, zu verschiedenen Anwaltskanzleien in Heidenheim und Ulm sowie zum Landratsamt Heidenheim. Sein Zweites Juristisches Staatsexamen absolvierte er 2003.

Seit 2003 ist Alexander Schneider als Rechtsanwalt in Heidenheim zugelassen. Er war zunächst als angestellter Rechtsanwalt in der Kanzlei Beuerle Domberg Mack und Käppeler tätig sowie von 2010 bis September 2015 als Partner der Kanzlei Beuerle Mack und Schneider. Zum 1. Oktober 2015 erfolgte der Zusammenschluss mit Rechtsanwalt Dr. Hofmann. Die Kanzlei firmiert seither unter dem Namen „Anwaltskanzlei Dr. Hofmann & Schneider“.

Rechtsanwalt Schneider ist vornehmlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig und übernimmt namhafte Mandate im gesamten Bundesgebiet. Als Strafverteidiger ist er auf dem Gebiet der Personen- wie der Wirtschaftsdelikte tätig und seit Februar 2023 Fachanwalt für Strafrecht. Daneben gilt sein Interessenschwerpunkt dem Familien- und Erbrecht.

Neben seiner Anwaltstätigkeit war Rechtsanwalt Alexander Schneider Dozent der Dualen Hochschule BW. Rechtsanwalt Schneider ist verheiratet und hat einen Sohn.